Was bedeutet gesetzliche Betreuung?
Menschen über 18 Jahren, die nicht mehr in der Lage sind für sich selbst zu entscheiden erhalten einen gesetzlichen Betreuer. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn eine psychische oder geistige Behinderung vorliegt oder durch einen Unfall die eigene Entscheidungsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt ist. In Deutschland haben aktuell etwa 1,4 Millionen Menschen einen gesetzlichen Betreuer und die Tendenz ist weiter steigend. Darunter ist der Anteil der Menschen mit altersbedingten Erkrankungen, die die Entscheidungsfähigkeit einschränken (z.B. Alzheimer und Demenz) besonders hoch.