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Betreuen

Menschen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können, können von mir im Rahmen gesetzlicher Betreuung vertreten werden. Oberstes Ziel ist dabei dem betreuten Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben mit so viel Unterstützung wie nötig und so wenig Einmischung wie möglich zu ermöglichen. Ich helfe den Alltag zu organisieren, Probleme zu lösen und Rechte durchzusetzen und zu erhalten. Ich bin im Rahmen meiner Tätigkeit gesetzlicher
Vertreter des Betreuten und werde vom Gericht unterstützt aber auch überwacht.

Was bedeutet gesetzliche Betreuung?

Menschen über 18 Jahren, die nicht mehr in der Lage sind für sich selbst zu entscheiden erhalten einen gesetzlichen Betreuer. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn eine psychische oder geistige Behinderung vorliegt oder durch einen Unfall die eigene Entscheidungsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt ist. In Deutschland haben aktuell etwa 1,4 Millionen Menschen einen gesetzlichen Betreuer und die Tendenz ist weiter steigend. Darunter ist der Anteil der Menschen mit altersbedingten Erkrankungen, die die Entscheidungsfähigkeit einschränken (z.B. Alzheimer und Demenz) besonders hoch.

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Kann ich für meine Mutter oder meinen Vater eine Betreuung einrichten lassen?

Beim Betreuungsgericht (ist dem zuständigen Amtsgericht angegliedert) kann man schriftlich (formlos) oder mündlich eine Betreuung für sich selbst oder für eine andere Person anregen. Das Betreuungsgericht prüft dann mit Hilfe der örtlichen Betreuungsbehörde ob eine Betreuung tatsächliche notwendig ist. Wird die Notwendigkeit bejaht bestimmt das Gericht einen Betreuer und legt den Aufgabenkreis fest, für den eine Betreuung erfolgen soll. Ist der Betreute hiermit nicht einverstanden kann er dagegen eine Beschwerde einlegen, die vom Gericht zu prüfen ist.

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Wie lange dauert eine gesetzliche Betreuung?

Im Rahmen einer vorläufigen Betreuung setzt das Gericht die Betreuung in der Regel erst einmal für ein halbes Jahr fest. Nach diesen 6 Monaten wird vom Gericht geprüft ob eine dauerhafte Betreuung notwendig ist. Alle sieben Jahre erfolgt die Überprüfung dauerhafter Betreuungen. Auf Antrag des Betreuten oder des Betreuers kann vom Gericht jederzeit geprüft werden, ob die Betreuung aufgehoben werden kann. Ist der Grund für die Betreuung weggefallen, ist das Gericht verpflichtet die Betreuung aufzuheben.

Wofür ist der Betreuer zuständig?

Das hängt ganz von der zu betreuenden Person ab. Die Betreuung ist nur für die Bereiche notwendig, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann. Die entsprechenden Aufgabenkreise werden vom Gericht festgelegt und stehen auch im Betreuerausweis, den der Betreuer bei Aufnahme seiner Tätigkeit vom Betreuungsgericht erhält.

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Wer bezahlt meinen Betreuer?

Betreute, die nicht mittellos sind, also Vermögen haben, müssen die Vergütung eines Berufsbetreuers bzw. die Aufwandsentschädigung und Auslagen des ehrenamtlichen Betreuers aus ihrem Vermögen bezahlen.

Ob jemand mittellos ist, richtet sich nach den Grundsätzen des Sozialhilferechts. Wichtig dabei zu wissen ist, dass bei der Ermittlung des Vermögens der zu betreuenden Person ein angemessener Hausrat und ein selbst genutztes angemessenes Hausgrundstück nicht berücksichtigt werden. Wird also hierbei festgestellt, dass der zu Betreuende nicht vermögend ist wird der gesetzliche Betreuer vom Staat bezahlt.

Ein ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer hat Anspruch auf eine jährliche Aufwandspauschale von derzeit 399 €. Berufsbetreuer werden nach einem festgelegten Stundensatz bezahlt.

Die Anzahl der vergüteten Stunden ist vorgegeben und reduziert sich im Lauf der Betreuung. Nach dem ersten Jahr kann eine Betreuung höchstens knapp 200,- € im Monat kosten.

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Weiter Informationen zur gesetzlichen Betreuung erhalten Sie hier:

Zeit für Hilfe
Harald M. Georg
Bergstraße 1
65835 Liederbach

Tel: 06196 / 88 40 33 6
Fax: 06196 / 999 58 99

Email: hmgeorg@zeit-fuer-hilfe.de

 

www.bmjv.de

www.justizministerium.hessen.de

 

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Unser Aktionsradius - Zeit für Hilfe, Main-Taunus-Kreis  z.B. Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Hofheim, Kelkheim, Liederbach, Schwalbach,Sulzbach Hochtaunus-Kreis  z.B. Königstein, Kronberg, Oberursel, Steinbach, Frankfurt, Kelsterbach, Neu Isenburg, Offenbach

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Zeit für Hilfe  •  Bergstraße 1  •  65835 Liederbach  •  Tel: 06196 / 88 40 33 6  •  Mail: hmgeorg@zeit-fuer-hilfe.de
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