Nach der Pflegereform zum 01.01.2017: Vorsicht bei neuen Pflegeverträgen
(621 x gelesen) im AktuellesDie Pflegereform Anfang 2017 hat viele Veränderungen mit sich gebracht (www.pflegestaerkungsgesetz.de). In vielen Fällen haben Pflegebedürftige jetzt Anspruch auf mehr Geld oder Leistungen von der Pflegeversicherung.
Leider nutzen offenbar viele ambulante Pflegedienste die Gelegenheit ihre Abrechnungen entsprechend „umzugestalten“ und zwar nicht unbedingt im Interesse der Betroffenen. Das kann im ungünstigsten Fall bedeuten, dass Geld an den Dienstleister geht, ohne dass der/die Pflegebedürftige einen wirklichen zusätzlichen Nutzen erfährt.
Viele Pflegedienste sprechen ihre Kunden jetzt wegen neuer Verträge an. Die Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de) warnt Betroffene davor, sich zu neuen Verträgen drängen zu lassen. „Alte Pflegeverträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Falls der Pflegedienst Sie wegen einer Änderung des Vertrages anspricht, fragen Sie nach, was sich dadurch für Sie verbessert?“
Wissenswertes zu Verträgen rund um die ambulante Pflege finden Sie unter: www.pflegevertraege.de