Patientenverfügung – Sinnvolle Ergänzung zur Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht
(598 x gelesen)
Juli
24
2018
In einer Patientenverfügung wird ergänzend geregelt, wenn Sie infolge einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheidungsfähig sein sollten, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Es geht hier also ausschließlich um Ihre Wünsche im Hinblick auf Ihre medizinische Versorgung meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.