Patientenverfügung – Sinnvolle Ergänzung zur Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht
(597 x gelesen) im AktuellesIn einer Patientenverfügung wird ergänzend geregelt, wenn Sie infolge einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheidungsfähig sein sollten, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Es geht hier also ausschließlich um Ihre Wünsche im Hinblick auf Ihre medizinische Versorgung meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Theoretisch ließen sich Ihre Wünsche auch im Rahmen einer Betreuungsverfügung bzw. einer Vorsorgevollmacht festlegen. Damit Ihre Regelungen aber im Ernstfall auch anerkannt werden, müssen sie genau und umfassend formuliert sein. Deshalb empfehlt sich hier eine separate Regelung im Rahmen einer Patientenverfügung.
Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem bei der Formulierung Ihrer Wünsche mit Ihrem Arzt beraten. Ein Muster für eine Patientenverfügung finden Sie u.a. unter dem unten angegebenen Link. Es sollte aber nicht ungeprüft übernommen werden. Studieren Sie genau ob die dort getroffenen Regelungen auch für Sie zutreffen und ändern Sie sie gegebenenfalls entsprechend Ihrer Wünsche ab.
Wie erfährt nun im Ernstfall ihr behandelnder Arzt von der Existenz Ihrer Patientenverfügung? Am besten geben Sie Ihren Angehörigen (guten Freunden) und Ihrem Hausarzt eine Kopie davon. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die Möglichkeit der Hinterlegung in einem zentralen Register auf das Krankenhäuser und Ärzte direkt zugreifen können.