Statt drei Pflegestufen künftig fünf Pflegegrade
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Juli
24
2018
Ab dem 1. Januar 2017 hat sich die bisherige Auslegung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs verändert und ist nicht mehr einseitig auf körperliche Gebrechen eines pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet. Die Hilfen für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen werden dann ebenso für die Einstufung berücksichtigt. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade.
Gesetzesänderungen 2017
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Juli
24
2018
Im Jahr 2017 gab es zahlreiche gesetzliche Änderungen, die Verbesserungen mit sich bringen.