B-R01-Mob-Kurzmenu
blockHeaderEditIcon
B-R04-Hauptmenu
blockHeaderEditIcon
B-R04-Bild_Aktuelles
blockHeaderEditIcon
Aktuelle Informationen von Zeit für Hilfe, Liederbach

Viele Menschen fragen sich was passiert wenn ich nicht mehr für mich selbst handeln und entscheiden kann, wer trifft dann wichtige Entscheidungen für mich? Was viele nicht wissen, Ehegatte und/oder Kinder werden nicht automatisch Ihre gesetzlichen Vertreter und können daher nicht sofort für Sie im Ernstfall Entscheidungen treffen.


Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine reine private Vorsorge für die ein Betreuungsgericht nicht benötigt wird und auch nicht eingebunden ist. Erteilen Sie daher eine solche Vollmacht nur einer Person Ihres absoluten Vertrauens bei der Sie sicher sind, dass sie in Ihrem Sinne handeln wird und Ihren in der Vorsorgevollmacht niedergelegten Willen erfüllt. Diese Person muss absolut vertrauenswürdig sein, da hier eine Kontrolle über ein Gericht fehlt! Bei intakten Familienverhältnissen ist in der Regel eine Vollmachtserteilung an Ehegatten und/oder Kinder unbedenklich.

Lassen Sie sich unbedingt beraten welche Inhalte die Vollmacht haben sollte z.B. bei einem Notar, das Geld hierfür ist gut investiert. Bei selbst formulierten Regelungen können Sie viel falsch machen. Da Fehler oft erst bemerkt werden, wenn der Fall der Handlungsunfähigkeit eingetreten ist, besteht dann keine Möglichkeit mehr zur Korrektur.

Fragen Sie die Person Ihres Vertrauens, ob sie bereit ist die Aufgabe als Ihr Bevollmächtigter zu übernehmen und informieren Sie sie über Ihre Wünsche. Wo sich Ihre Vorsorgevollmacht befindet sollten Sie ihrem Bevollmächtigten ebenfalls mitteilen. Sie ist nämlich nutzlos wenn er sie nicht vorlegen kann. Um die Wirksamkeit Ihrer Vollmacht sicher zu stellen sollte sie beurkundet (Notar) oder zumindestens beglaubigt (in Hessen z.B. beim Ortsgericht) werden. Solange der Ernstfall noch nicht eingetreten ist, ist die Vorsorgevollmacht jederzeit von Ihnen ganz oder in Teilen auch wieder änderbar.

 

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Muster für eine detaillierte Vorsorgevollmacht

  

Zurück zur Themenübersicht

B-R98-Pfeil-Aktuelles
blockHeaderEditIcon

Erfahren Sie mehr über uns - Zeit für Hilfe, Main-Taunus-Kreis  z.B. Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Hofheim, Kelkheim, Liederbach, Schwalbach,Sulzbach Hochtaunus-Kreis  z.B. Königstein, Kronberg, Oberursel, Steinbach, Frankfurt, Kelsterbach, Neu Isenburg, Offenbach

B-R99-Fusszeile
blockHeaderEditIcon

Zeit für Hilfe  •  Bergstraße 1  •  65835 Liederbach  •  Tel: 06196 / 88 40 33 6  •  Mail: hmgeorg@zeit-fuer-hilfe.de
Impressum  •  Datenschutzerklärung

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*