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Aktuelle Informationen von Zeit für Hilfe, Liederbach

Falls Sie niemanden im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt haben sich im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Behinderung um Ihre Angelegenheiten zu kümmern, bestimmt das Betreuungsgericht einen Betreuer für Sie. Wer dieses Amt übernehmen soll können Sie bereits heute festlegen.

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Viele Menschen fragen sich was passiert wenn ich nicht mehr für mich selbst handeln und entscheiden kann, wer trifft dann wichtige Entscheidungen für mich? Was viele nicht wissen, Ehegatte und/oder Kinder werden nicht automatisch Ihre gesetzlichen Vertreter und können daher nicht sofort für Sie im Ernstfall Entscheidungen treffen.

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In einer Patientenverfügung wird ergänzend geregelt, wenn Sie infolge einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr selbst entscheidungsfähig sein sollten, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Es geht hier also ausschließlich um Ihre Wünsche im Hinblick auf Ihre medizinische Versorgung meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

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